Bonusprogramme der Krankenkassen

Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen

Nahezu alle Krankenkassen bieten ihren Versicherten so genannte Bonusprogramme an. Diese sollen eine gesunde Lebensweise fördern und die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen belohnen, indem Versicherten hierfür Vergünstigungen erhalten.

Wer an einem Bonusprogramm teilnimmt, tut damit nicht nur etwas für seine Gesundheit, sondern auch für seinen Geldbeutel. Gleichzeitig profitieren auch die Kassen von diesem Angebot, denn je gesünder die Versicherten sind, desto geringe Ausgaben fallen für die Krankenkassen an.

Die Bonusprogramme kann jede Krankenkasse individuell ausgestalten. Daher bestehen zwischen den einzelnen Kassen teilweise erhebliche Unterschiede.

Bonuskriterien

Für welche Maßnahmen die Versicherten im Rahmen der Bonusprogramme Punkte sammeln können, hängt von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Krankenkasse ab.

Zu den häufigsten Bonuskriterien gehören:

  • Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, z.B. Gesundheits-Check-Up, U-Untersuchungen im Kindesalter (U1-U9), Zahnvorsorgeuntersuchungen
  • Teilnahme an gesetzlich empfohlenen Impfungen
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Mitgliedschaft in Fitnessstudios oder Sportvereinen
  • Teilnahme an Sport- oder Ernährungskursen
  • BMI im Normalbereich
  • Nichtraucher

Jede Kasse kann dabei festlegen, wie viele Maßnahmen nachgewiesen werden müssen, um Punkte zu erhalten. Zum Teil geben die Kassen auch vor, dass Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen stammen müssen, etwa aus Bewegung und Vorsorge.

So funktioniert das Punktesammeln

Um an einem Bonusprogramm teilzunehmen, muss man sich zunächst bei seiner Krankenkasse anmelden. Daraufhin übersendet die Krankenkasse das Bonusheft, in welchem sich Versicherte die Erfüllung der Bonuskriterien von Ärzten, Vereinen und Kursleitern bescheinigen lassen können. Wer genügend Punkte gesammelt hat, reicht das Bonusheft bei der Krankenkasse ein und erhält anschließend die jeweilige Prämie.

Aber Achtung: Bei vielen Krankenkassen verfallen gesammelte Punkte nach einem bestimmten Zeitraum, etwa am Ende des Kalenderjahres oder innerhalb eines Jahres seit der Anmeldung.

Außerdem legen die Kassen meist bestimmte Fristen fest, bis zu welcher das Bonusheft eingereicht werden muss.

Nachteile für Versicherte ergeben sich aus der Anmeldung zum Bonusprogramm nicht. Wer es nicht schafft, rechtzeitig genügend Punkte für eine Prämie zu sammeln, erhält dennoch dieselben, regulären Leistungen.

Verschiedene Prämienarten

In welcher Form die Boni gewährt werden, kann jede Kasse frei regeln. Zumeist werden Bargeldprämien gezahlt. Je nach Krankenkasse und Anzahl der gesammelten Punkte liegt der Bonus zwischen 30 Euro und 600 Euro, der an die Versicherten ausgezahlt wird. Alternativ können stattdessen Sachprämien gewährt werden, etwa in Form von Sportzubehör oder Haushaltsgeräten.

Einige Kassen bieten ihren Versicherten zudem an, den Bonus für andere Gesundheitsleistungen einzusetzen, beispielweise für einen Zuschuss zur Sehhilfe, Akupunktur-Behandlungen oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.

Teilweise können Versicherte zwischen den verschiedenen Bonusarten selbst wählen. Wenige Krankenkassen bieten sogar an, gesammelte Punkte an einen guten Zweck zu spenden.

Auswirkungen auf Kündigung und Krankenkassenwechsel

Auf die Bindungsfrist von 12 Monaten nach einem Wechsel der Krankenkasse wirkt sich die Teilnahme am Bonusprogramm nicht aus.

Allerdings gewähren viele Krankenkassen die Boni nur, sofern ein ungekündigtes Versicherungsverhältnis besteht, das heißt der Anspruch auf die Prämie verfällt, sobald die Kündigung ausgesprochen wird.

Unterschiedliche Programme

Teilnehmen können an den Bonusprogrammen stets die Mitglieder der Krankenkasse. Mitversicherte Familienmitglieder können hingegen von der Teilnahme ausgenommen sein. 

Viele Krankenkassen bieten je nach Altersgruppe verschiedene Bonusprogramme an. So gibt es beispielweise Baby-Bonusmodelle und Familienprogramme, bei denen alle mitversicherten Familienmitglieder gemeinsam Punkte sammeln können.