Die Osteopathie ist eine eigenständige und ganzheitliche Form der Medizin, die bereits im 19. Jahrhundert von dem amerikanischen Arzt Taylor Still begründet wurde. Osteopathen diagnostizieren und behandeln mit den Händen. Sie gehen den Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandeln den Menschen als Ganzes.
Eine alternative Heilmethode
Osteopathen gehen davon aus, dass sich die Funktionen und Strukturen des Körpers gegenseitig beeinflussen. Der Bewegungsapparat, das Rückenmark, der Schädel und die inneren Organe sind als Systeme miteinander verbunden. Störungen und Erkrankungen in einem Körperteil können sich daher auch auf andere Bereiche des Körpers auswirken. Osteopathen versuchen, Funktionsstörungen im Körper zu erkennen und zu behandeln. Mit Hilfe verschiedener manueller Massage-, Griff- und Dehntechniken sollen Verspannungen und Blockaden der inneren Organe, des Bewegungsapparates und des Nervensystems gelöst werden. Aus osteopathischer Sichtweise können dadurch die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert werden. Im Mittelpunkt der Behandlung stehen die tieferen Ursachen und weniger die äußerlichen Symptome körperlicher Beschwerden. Osteopathen verzichten bei der Behandlung auf medizinische Geräte und Medikamente und behandeln ihre Patienten ausschließlich mit den Händen.
Durch Faszien verbunden
Grundlegend für den Behandlungsansatz der Osteopathie sind die feinen Muskelgewebenetze des Körpers, die Faszien. Diese verbinden die verschiedenen Körperbereiche organisch und funktionell miteinander. Wenn Patienten zum Beispiel über Schmerzen an der Bandscheibe klagen, muss aus osteopathischer Sicht möglicherweise unter Umständen gleichzeitig auch der Dickdarm behandelt werden. Denn auch Dickdarm und Bandscheibe sind ebenfalls durch Fasziengewebe verbunden, so dass sich Funktionsstörungen im Darm als Spannungen auch auf die Bandscheiben übertragen können. Rückenschmerzen können nach osteopathischem Verständnis auch Auslöser für Funktionsstörungen der Nieren sein.
Die unterschiedlichen Arten der Osteopathie
- Die strukturelle Osteopathie konzentriert sich auf die Behandlung von Problemen des Bewegungsapparates. Dazu gehören beispielsweise Gelenkprobleme, Rückenschmerzen oder Verletzungen. Bei der Behandlung wendet der Osteopath manuelle Techniken wie Mobilisation, Dehnung oder Traktion an. Damit lindert er Schmerzen und stellt die Beweglichkeit wieder her.
- Die biodynamische Osteopathie konzentriert sich auf die natürlichen Rhythmen des Gewebes und arbeitet mit den Selbstheilungskräften des Körpers. Osteopathen unterstützen den Körper in seiner Selbstregulation. Mit sanftem Handauflegen und leichten Berührungen lösen sie Blockaden.
- Die pädiatrische Osteopathie ist eine spezielle Form der osteopathischen Behandlung. Sie richtet sich an Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Osteopathen behandeln spezifische Probleme wie Schlafstörungen, Koliken, Haltungsschäden oder auch Entwicklungsverzögerungen bei Heranwachsenden.
- Die viszerale Osteopathie ist eine Form der Osteopathie, die sich mit den Organen und ihren Funktionen beschäftigt. Osteopathen verwenden sanfte Berührungen und Handgriffe, um Blockaden und Verspannungen in den Organen zu lösen. Gleichzeitig fördern sie die Durchblutung und die Organfunktionen.
- Die craniosacrale Osteopathie konzentriert sich auf das craniosacrale System. Dieses besteht aus dem Schädel (Cranium) und dem Kreuzbein (Sacrum). Osteopathen arbeiten mit Handgriffen und sanften Berührungen. Dadurch wird der Rhythmus des Liquors (Gehirnflüssigkeit) ausgeglichen und das gesamte Nervensystem unterstützt.
Osteopathie und Krankenkasse
Auch wenn die wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit laut Bundesärztekammer umstritten ist, gibt es eine große Nachfrage für osteopathische Behandlungen. Nach Angaben des Verbandes der Osteopathen in Deutschland (VOD) lassen sich jährlich mehr als fünf Millionen Menschen osteopathisch behandeln. In Deutschland zählt die Osteopathie zu den Heilbehandlungen. Sie kann entweder von einem Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung oder von einem Heilpraktiker durchgeführt werden. Für beide Berufsgruppen gibt es feste Gebührenordnungen. Die Gebührenordnung für Ärzte ist die „GOÄ“, die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist das „GebüH“ beziehungsweise das „Hufelandverzeichnis“. Die Kosten für eine osteopathische Behandlung liegen zwischen 60 und 150 Euro pro Sitzung. Viele Krankenkassen erstatten die Kosten anteilig als freiwillige Zusatzleistung. In der Regel sind für die Erstattung Maximalbeträge sowohl für eine Sitzung als auch insgesamt für ein Kalenderjahr in der Satzung festgelegt.
Diese Krankenkassen zahlen für Osteopathie
Osteopathie
- AOK Baden-Württemberg
- 4 x 50 € = 200 € über Gesundheitskonto
- AOK Bayern
- Diese Leistung wird nicht angeboten.
- AOK Bremen/Bremerhaven
- 3 Sitzungen (80% der Rechnung)
- AOK Hessen
- 3 x 50 € = 150 € über Gesundheitskonto
- AOK Niedersachsen
- max. 500 € über Gesundheitskonto (80%)
- AOK NordWest
- 6 x 50 € = 300 € pro Kalenderjahr über Gesundheitsbudget
- AOK Nordost
- max. 180 € über Gesundheitskonto
- AOK PLUS
- 3 x 60 € = 180 € pro Kalenderjahr (max. 90%)
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- 4 x 60 € = 240 € pro Kalenderjahr
- AOK Rheinland/Hamburg
- Diese Leistung wird nicht angeboten.
- AOK Sachsen-Anhalt
- 4 x 60 € = 240 € pro Kalenderjahr über Gesundheitskonto
- Audi BKK
- 4 x 30 € = 120 € pro Kalenderjahr über Gesundheitskonto
- BAHN-BKK
- 200 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- BARMER
- Diese Leistung wird nicht angeboten.
- BERGISCHE Krankenkasse
- max. 660 € pro Kalenderjahr über Gesundheitskonto
- BIG direkt gesund
- 4 x 40 € = 160 € pro Kalenderjahr
- BKK Akzo Nobel Bayern
- 3 x 30 € = 90 € pro Kalenderjahr
- BKK Diakonie
- 4 x 60 € = 240 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- BKK DürkoppAdler
- 4 x 40 € = 160 € pro Kalenderjahr
- BKK EUREGIO
- 3 x 60 € = 180 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- BKK Faber-Castell & Partner
- 6 x 60 € = 360 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- BKK Freudenberg
- 8 x 50 € = 400 € pro Kalenderjahr (80%)
- BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- 3 x 40 € = 120 € über Gesundheitskonto
- BKK Herkules
- 3 x 50 € = 150 € pro Kalenderjahr
- BKK Linde
- Diese Leistung wird nicht angeboten.
- BKK PFAFF
- 5 x 50 € = 250 € pro Kalenderjahr (max. 90%)
- BKK Pfalz
- 3 x 40 € = 120 € pro Kalenderjahr
- BKK ProVita
- max. 150 € über Gesundheitskonto (100%)
- BKK Public
- max. 400 € über Gesundheitskonto (85%)
- BKK SBH
- 6 x 40 € = 240 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- BKK Scheufelen
- 6 x 40 € = 240 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- BKK Technoform
- 3 x 60 € = 180 € pro Kalenderjahr
- BKK Textilgruppe Hof
- 6 x 60 € = 360 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- BKK VDN
- 6 x 60 € = 360 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- BKK VerbundPlus
- Diese Leistung wird nicht angeboten.
- BKK WERRA-MEISSNER
- 4 x 40 € = 160 € (max. 80%) über Gesundheitskonto
- BKK Wirtschaft & Finanzen
- Erstattung 360 € pro Kalenderjahr
- BKK ZF & Partner
- 6 x 40 € = 240 € pro Kalenderjahr
- BKK exklusiv
- 6 x 50 € = 300 € pro Kalenderjahr
- BKK firmus
- 3 x 50 € = 150 € pro Kalenderjahr
- BKK mkk
- 3 x 50 € = 150 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- BKK24
- 6 x 60 € = 360 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- BOSCH BKK
- 3 x 50 € = 150 € pro Kalenderjahr
- Bertelsmann BKK
- 3 x 40 € = 120 € über Gesundheitskonto
- Continentale Betriebskrankenkasse
- 4 x 40 € = 160 € über Gesundheitskonto
- DAK-Gesundheit
- 3 x 40 € = 120 € pro Kalenderjahr
- Debeka BKK
- 6 x 40 € = 240 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- HEK-Hanseatische Krankenkasse
- 3 x 30 € = 90 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- Heimat Krankenkasse
- 3 x 40 € = 120 € pro Kalenderjahr
- IKK - Die Innovationskasse
- Diese Leistung wird nicht angeboten.
- IKK Brandenburg und Berlin
- 200 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- IKK Südwest
- 5 x 30 € = 150 € pro Kalenderjahr
- IKK classic
- 4 x 40 € = 160 € pro Kalenderjahr
- IKK gesund plus
- 4 x 60 € = 240 € pro Kalenderjahr
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- 4 x 60 € = 240 € pro Kalenderjahr
- KNAPPSCHAFT
- 5 x 30 € = 150 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- Mobil Krankenkasse
- 3 x 60 € = 180 € (100%) über Gesundheitskonto
- Novitas BKK
- 50 € pro Kalenderjahr über Gesundheitskonto
- Pronova BKK
- 4 x 40 € = 160 € pro Kalenderjahr
- R+V Betriebskrankenkasse
- 3 x 40 € = 120 € pro Kalenderjahr
- SBK
- 6 x 30 € = 180 € pro Kalenderjahr
- SECURVITA Krankenkasse
- max. 304 € pro Kalenderjahr
- SKD BKK
- 5 x 45 € = 225 € pro Kalenderjahr (100%)
- Salus BKK
- 6 x 60 € = 360 € pro Kalenderjahr (max. 90%)
- TUI BKK
- 3 x 60 € = 180 € (max. 75%) über Gesundheitskonto
- Techniker Krankenkasse
- 3 x 40 € = 120 € pro Kalenderjahr
- VIACTIV Krankenkasse
- 8 x 50 € = 400 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- WMF BKK
- einmal 20 € pro Kalenderjahr
- bkk melitta hmr
- 5 x 60 € = 300 € pro Kalenderjahr (100%)
- energie-BKK
- 3 x 30 € = 90 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- hkk
- 4 x 40 € = 160 € pro Kalenderjahr
- mhplus BKK
- 2 x 60 € = 120 € pro Kalenderjahr (max. 80%)
- vivida bkk
- 4 x 40 € = 160 € pro Kalenderjahr