Gesetzliche und Private Krankenversicherung

PKV & GKV - gesetzliche und private Krankenkassen

Das deutsche Gesundheitssystem zeichnet sich mit dem Nebeneinander von Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) durch eine duale Struktur aus, die in Europa einzigartig ist.

Wahlmöglichkeit

In Deutschland braucht jeder eine Krankenversicherung – entweder gesetzlich oder privat.
Mit rund 73 Millionen Menschen gehört der Großteil der Bevölkerung einer gesetzlichen Krankenkasse an. Nur rund 10 Prozent der Einwohner sind hierzulande privat versichert.

Vor einer Wahl zwischen GKV und PKV stehen nur bestimmte Personengruppen, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterfallen. Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt
  • hauptberuflich Selbständige
  • Freiberufler
  • Beamte
  • Personen, deren kostenlose Familienversicherung erlischt

Die wesentlichen Unterschiede

GKV und PKV fußen auf völlig verschiedenen Systemen. Daraus ergeben sich zahlreiche Unterschiede, die sich auf die Versicherungsleistungen und -bedingungen auswirken.

Beiträge: Kostenlos ist keines der beiden Versicherungsmodelle. Bei der GKV werden die Beiträge auf Grundlage des Bruttoeinkommens anhand eines Beitragssatzes erhoben. Das Alter, Vorerkrankungen oder der Beruf spielen dabei keine Rolle; der zu zahlende Beitrag ist nur einkommensabhängig.
Die PKV erhebt Beiträge hingegen entsprechend dem individuellen Risiko des Versicherten. Entscheidend sind dabei insbesondere das Alter, der Gesundheitszustand sowie die berufliche Tätigkeit und die gewählten Leistungen. Auf das Einkommen kommt es dabei nicht an.

Versicherungsumfang: Wer in der GKV versichert ist, hat Anspruch auf medizinische Behandlung und Untersuchungen im gesetzlich festgelegten Rahmen. Jeder gesetzlich Versicherte hat also denselben Anspruch auf medizinische Versorgung, unabhängig vom geleisteten Beitrag. Hinzu kommen sogenannte Zusatzleistungen der Krankenkassen, die die Kassen in ihrer Satzung selbständig festlegen können.
In der PKV richtet sich der Umfang der medizinischen Leistungen nach der individuellen Vereinbarung mit der Versicherung (Vertragsfreiheit). Ein gewisser Mindestschutz muss allerdings gewährleistet sein.

Leistungsprinzip: In der GKV gilt grundlegend das Sachleistungsprinzip. Versicherte erhalten die Leistungen von ihrer Krankenkasse in Natur. Hierzu schließen die Krankenkassen Verträge mit den Ärzten, Therapeuten und anderen Leistungserbringern. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt ausschließlich zwischen der Krankenkasse und dem jeweiligen Leistungserbringer. Versicherte sind daher nicht in die Finanzierung der einzelnen Leistung eingebunden.
Demgegenüber gilt in der PKV das Kostenerstattungsprinzip. Versicherte müssen sich die Leistungen selbst beschaffen und diese gegenüber dem Leistungserbringer auch selbst bezahlen. Anschließend können sie sich die Kosten von ihrer Versicherung erstatten lassen.

Familienversicherung: Die GKV bietet die Möglichkeit, Familienmitglieder, d.h. Ehepartner und Kinder, beitragsfrei (kostenlos) mitzuversichern. Eine sogenannte Familienversicherung gibt es bei der PKV nicht. Stattdessen muss auch für Kinder ein eigenständiger Versicherungsvertrag abgeschlossen und Beiträge gezahlt werden.

Aufnahmebedingungen: Anders als die GKV, die jeden in die Versicherung aufnimmt, der die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, führt die PKV stets eine Risikoprüfung des Gesundheitszustandes durch. Auf dieser Basis ist eine Ablehnung oder ein Risikozuschlag seitens der privaten Versicherer möglich.

Reform des Krankenversicherungssystems?

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder die Einführung einer einheitlichen gesetzlichen Versicherung („Bürgerversicherung“) diskutiert. Damit würde die private Krankenversicherung weitgehend abgeschafft und allenfalls auf die Abdeckung von Zusatzleistungen begrenzt werden. In der Politik herrschen hierzu teils sehr unterschiedliche Auffassungen. Bisher konnte sich eine solche Reformierung des deutschen Gesundheitssystems nicht durchsetzen.