Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz: GKV, ist in Deutschland zentraler Bestandteil des Gesundheitssystems. Neben der Renten-, Pflege, Arbeitslosen- und Unfallversicherung bildet die GKV eine der fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems.
Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen
Gemäß § 1 SGB V ist es Aufgabe der GKV, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.“ Dazu gehört es auch, die Versicherten durch Aufklärung, Beratung und Leistungen bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung zu unterstützen.
Prägend ist dabei das Solidarprinzip: Durch die GKV sollen finanzielle Risiken, die mit einer Erkrankung verbunden sind, ausgeglichen werden zwischen
- Armen und Reichen,
- Jungen und Alten sowie
- Kranken und Gesunden.
Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung
Ihren Ursprung hat die GKV im Jahre 1883, als im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ erlassen wurde. Ab diesem Zeitpunkt galt eine Krankenversicherungspflicht für Industriearbeiter sowie Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben. Damit ist die GKV der älteste Zweig der Sozialversicherung.
Seit dieser Zeit wurde das GKV-System mehrfach reformiert und angepasst. Die gesetzlichen Grundlagen zur GKV finden sich heute insbesondere im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Träger der GKV sind die gesetzlichen Krankenkassen. Derzeit gibt es 105 gesetzliche Krankenkassen, die sich in verschiedene Kassenarten gliedern und momentan rund 73 Millionen Menschen in Deutschland versichern.