Wenn es um die Wahl der richtigen Krankenkasse geht, stoßen viele Menschen auf die Frage: „Welche Kassenarten gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung?“ In Deutschland gibt es verschiedene Kassenarten, die sich in ihrer Struktur, ihrem Einzugsgebiet und ihrer Zielgruppe unterscheiden. Diese Kassenarten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind darauf ausgelegt, den Versicherten eine flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten. Doch welche Unterschiede gibt es bei den Kassenarten gesetzlicher Krankenkassen? In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die Kassenarten der gesetzlichen Krankenkassen und deren Besonderheiten.
Die Kassenarten der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick
Die Kassenarten der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich in sechs Hauptgruppen unterteilt. Jede dieser Krankenkassenarten hat ihre spezifischen Merkmale und Zielgruppen:
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen gehören zu den bekanntesten Krankenkassen in Deutschland. Ursprünglich waren sie regional tätig, heute stehen sie jedoch jedem Versicherten bundesweit offen. Die AOK legt besonderen Wert auf eine umfassende Betreuung und Prävention. Sie zählt zu den größten Krankenkassenarten innerhalb der GKV und hat Millionen von Versicherten.
Betriebskrankenkassen (BKK)
Die Betriebskrankenkassen wurden ursprünglich von Unternehmen gegründet, um ihren Mitarbeitern eine eigene Gesundheitsversorgung zu bieten. Heute sind die BKKs in den meisten Fällen auch für Mitglieder außerhalb des ursprünglichen Unternehmens geöffnet und bieten vielfältige Zusatzleistungen an. Sie werden von den jeweiligen Betrieben finanziell und organisatorisch unterstützt.
Innungskrankenkassen (IKK)
Die Innungskrankenkassen richten sich traditionell an Mitglieder bestimmter Handwerks- und Gewerbegruppen. Jede IKK ist dabei eigenständig, und die Versicherten profitieren oft von spezifischen Gesundheitsprogrammen, die auf die Belange der Handwerksberufe zugeschnitten sind. Wie die anderen Krankenkassenarten stehen aber auch viele IKKs mittlerweile allen Interessierten offen.
Ersatzkassen (EK)
Die Ersatzkassen haben sich ursprünglich als Alternative zu den Orts- und Betriebskrankenkassen etabliert. Dazu gehören große Namen wie die Barmer, Techniker Krankenkasse (TK), DAK und viele mehr. Ersatzkassen richten sich an alle Arbeitnehmer und bieten häufig attraktive Zusatzleistungen und ein umfangreiches Netzwerk an Partnerärzten.
Knappschaft
Die Knappschaft ist eine Besonderheit unter den Kassenarten der gesetzlichen Krankenversicherung. Ursprünglich war sie die Krankenversicherung für Bergarbeiter und Menschen im Bergbau. Heute ist die Knappschaft ebenfalls für alle Versicherten offen und bietet ein breites Spektrum an Gesundheitsleistungen.
Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist speziell auf Landwirte und deren Familienmitglieder ausgerichtet. Die LKK übernimmt eine Vielzahl von Gesundheitsleistungen, die besonders auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Berufsgruppe zugeschnitten sind. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialversicherung für die Landwirtschaft.
Wahlfreiheit
Mit dem im Jahr 1996 eingeführten Öffnungsrecht der Krankenkassen und der Wahlfreiheit für Versicherte hat diese Einteilung weitestgehend an Bedeutung verloren. Inzwischen ist ein Großteil der Krankenkassen für jeden Versicherten wählbar, eine berufsständische Trennung gibt es nicht mehr. Lediglich 27 Betriebskrankenkassen sind bis heute unternehmensbezogen und damit geschlossene Krankenkassen. Darüber hinaus bestehen teilweise regionale Beschränkungen: Nicht alle Krankenkassen sind auch in allen Bundesländern geöffnet. Das gilt insbesondere für die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die jeweils nur bestimmte Gebiete abdecken. Andere Krankenkassen sind hingegen bundesweit geöffnet.
Derzeit gibt es 11 AOK, 71 Betriebskrankenkassen, 4 Innungskassen, 6 Ersatzkassen sowie die Knappschaft und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK).