Bei der Kündigung der Krankenkasse gelten unterschiedliche Regelungen, die vom jeweiligen Anlass und der Art der Versicherung abhängen. Die wichtigsten Fragen betreffen Fristen, Bedingungen und das Vorgehen bei einer Kündigung, sei es aufgrund einer Beitragserhöhung, eines Statuswechsels (z.B. Verbeamtung) oder eines Wechsels in die private Krankenversicherung (PKV).
HINWEIS: Möchten Sie zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen wechseln, genügt es den Vertrag mit der neuen Krankenkasse abzuschließen. Die Kündigung übernimmt dann die neue GKV.
Fristen und Kündigungsregeln
- Ordentliche Kündigung: Versicherte können ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Dies gilt sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillige Mitglieder.
- Sonderkündigung: Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe erfolgen
- Beispiel: Wenn die Krankenkasse am 15. Januar eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zum 1. März ankündigt, muss die Kündigung spätestens bis zum 31. März bei der Krankenkasse eingehen.
- Poststempel oder Eingangsdatum?: Für die Frist zählt das Eingangsdatum der Kündigung bei der Krankenkasse, nicht der Poststempel. Es ist daher ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu versenden.
Kündigungsgründe und Sonderregelungen
- Freiwillige Mitgliedschaft: Freiwillige Mitglieder können unter Beachtung der Fristen jederzeit kündigen. Für Selbstständige gelten dieselben Regelungen.
- Kündigung bei Statuswechsel (z.B. Verbeamtung): Bei einem Wechsel in den Beamtenstatus ist eine Kündigung der GKV erforderlich, da in der Regel ein Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgt. Hierzu gibt es spezielle Musterformulare, um den Statuswechsel nachzuweisen.
- Kündigung bei Studienbeginn oder Arbeitgeberwechsel: Bei einem neuen Versicherungsverhältnis, etwa durch den Beginn eines Studiums, kann die GKV ebenfalls gekündigt werden.
- Kündigung bei Umzug ins Ausland: Bei einer endgültigen Auswanderung ist eine Abmeldung aus Deutschland und die Angabe des zukünftigen Wohnsitzes nötig. In diesem Fall kann die GKV außerordentlich gekündigt werden.
- Kündigung wegen Todesfall: Beim Tod eines Versicherten endet das Versicherungsverhältnis automatisch. Angehörige sollten die Krankenkasse dennoch informieren.
Kündigungsschreiben und Formvorschriften
- Schriftform: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. In der Regel genügt ein einfaches Schreiben, das den Wunsch zur Kündigung, die Versichertennummer und das gewünschte Kündigungsdatum enthält.
- Kündigung per E-Mail: Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie Ihre Krankenversicherung per E-Mail kündigen wollen. In den Vertragsunterlagen Ihrer Krankenversicherung finden Sie Informationen darüber, wie Sie bei einer Kündigung am besten vorgehen.
Jede Krankenkasse hat ihre eigenen Bedingungen. In der Regel empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben auf dem klassischen Postweg zu versenden. Mit einem Brief oder noch besser mit einem Einschreiben sichern Sie Ihre Kündigung am besten ab. Der Rückschein des Einschreibens beweist den Versand.
Fazit
Die Kündigung der Krankenkasse erfordert eine genaue Beachtung der Fristen und Regelungen, insbesondere bei Sonderkündigungen aufgrund einer Beitragserhöhung oder eines Statuswechsels. Ob durch Kündigung bei Verbeamtung, wegen Umzug ins Ausland oder bei Wechsel des Arbeitgebers – für jede Situation gibt es passende Vorlagen und Musterschreiben. Für die rechtssichere Kündigung empfiehlt es sich, die Bestätigung der Krankenkasse schriftlich anzufordern.