Nahezu 95 % aller Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets nur das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen aus medizinscher Sicht notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird.
Neben den Pflichtleistungen gibt es eine Reihe von Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraumes selbst gestalten können. Diese Zusatzleistungen bezeichnet man auch als Satzungsleistungen, da sie in den Satzungen der eizelnen Krankenkassen festgelegt werden müssen.
Beispiele für Zusatzleistungen im Bereich Vorsorge
Toxoplasmosetest, zusätzlicher Ultraschall oder Mineralstoffpräparate bei Schwangeren, Zusätzliche Vororgeuntersuchungen U10, U11 und J2 bei Kindern bzw. Jugendlichen, Erweitertes Hautkrebs-Screening
Beispiele für Zusatzleistungen im Bereich Service
Arztterminservice, kostenlose Telefonhotline, Ärzte-Hotline, elektronische Patientenquittung, Unterstützung beim Nachweis von ärztlichen Behandlungsfehlern
Beispiele für weitere Zusatzleistungen
Professionelle Zahnreinigung (PZR), Alternative Heilmethoden ( Homöopathie, Osteopathie, Phytotherapie, anthroposoph. Medizin ), erweiterte Haushalthilfe im Krankheitsfall, sportmedizinische Untersuchungen